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Abrissgrundstück in bester Lage von Saulheim – ca. 900 m² mit Süd-West-Ausrichtung
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein ca. 900 m² großes Abrissgrundstück in absolut gefragter Lage von Saulheim. Das Grundstück verfügt über eine sonnige Süd-West-Ausrichtung und bietet vielfältige Bebauungsmöglichkeiten (je nach Bebauungsplan und behördlicher Genehmigung). Besonders hervorzuheben ist die ruhige und idyllische Lage: Der großzügige Garten ist uneinsehbar und bietet viel Privatsphäre – ideal für die Verwirklichung individueller Wohnideen.
Das bestehende Gebäude wurde bereits weitestgehend entkernt und bietet damit optimale Voraussetzungen für einen Abriss oder eine Sanierung nach eigenen Vorstellungen.
Sichern Sie sich jetzt dieses attraktive Grundstück in Toplage und schaffen Sie sich ein neues Zuhause nach Ihren Vorstellungen!
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder eine Besichtigung zur Verfügung.
Das Grundstück befindet sich in einer der besten Lagen von Saulheim, einer beliebten Gemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz. Saulheim bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur:
• Bahnhof mit direkter Verbindung nach Mainz und Alzey
• Ein zusätzlicher Bahnhaltepunkt, nur ca. 3 Gehminuten entfernt, ist in Planung und würde die Anbindung zukünftig noch weiter verbessern
• Mehrere Supermärkte, Bäcker und weitere Einkaufsmöglichkeiten
• Ärzte, Apotheke sowie weitere medizinische Versorgung vor Ort
• Grundschule und Kindergärten fußläufig erreichbar
• Renaturierungsgebiet in unmittelbarer Nähe – ideal für Spaziergänge und Naherholung
• Ein aktives Vereinsleben fördert das Gemeinschaftsgefühl und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten
Die verkehrsgünstige Anbindung sorgt für schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Autobahnen, während die ruhige Wohnlage hohe Lebensqualität garantiert.
Alle Angaben zu Bebauungsmöglichkeiten erfolgen ohne Gewähr – eine verbindliche Aussage ist ausschließlich über eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde möglich.
Alle Angaben zu Bebauungsmöglichkeiten erfolgen ohne Gewähr – eine verbindliche Aussage ist ausschließlich über eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde möglich.
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